Rechtsprechung
BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde; Betreuer; Betreuervergütung; Überschreitung des Stundensatzes; Besondere Qualität; Krasses Mißverhältnis
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Erhöhung des Stundensatzes bei Mißverhältnis zwischen Leistung des Betreuers und Regelstundensatz
- Judicialis
BGB § 1836 Abs. 2 Satz 2; ; BVormVG § 1 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1836 Abs. 2 Satz 2; BVormVG § 1 Abs. 1
Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreuervergütung - Auf die Qualifikation kommt es an
Verfahrensgang
- AG Schweinfurt - XVII 311/97
- LG Schweinfurt - 14 T 316/99
- BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1221
- FamRZ 2001, 794 (Ls.)
- Rpfleger 2001, 127
- BayObLGZ 2000, 316
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99
Vergütung des Berufsbetreuers
Auszug aus BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00
Entgegen der Auffassung des Landgerichts bemißt sich die Vergütung des Berufsbetreuers eines vermögenden Betreuten nicht zwingend nach den Stundensätzen des § 1 Abs. 1 BVormVG (BGH Beschluss vom 31.8.2000 XII ZB 217/99). - BayObLG, 14.02.1985 - BReg. 2 Z 97/84
Auszug aus BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00
b) Das Landgericht hat insoweit - aus seiner Sicht folgerichtig - keine Feststellungen getroffen, weshalb der Senat befugt ist, auf den Inhalt der Akten zurückzugreifen und selbst zu entscheiden (vgl. BayObLGZ 1985, 63/66;… Keidel/Kahl FGG 14.Aufl. § 27 Rn. 59).
- AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97
130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens
Das Gericht verkennt nicht, dass sich inzwischen mehrere Oberlandesgerichte - teilweise unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung - der Rechtsauffassung des BGH angeschlossen haben (vgl. etwa BayObLG BtPrax 2001, 77; BayObLG FamRZ 2001, 378; BayObLG Rpfleger 2001, 127; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78; Thür.OLG Rpfleger 2001, 127 = BtPrax 2001, 80; OLG Frankfurt Rpfleger 2001, 130; ebenso - noch vor der Entscheidung des BGH - OLG Frankfurt Rpfleger 2000, 498; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1533 = Rpfleger 2000, 500 = BtPrax 2000, 219; OLG Brandenburg MDR 2001, 277).
- BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02
Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter
Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. (BayObLGZ 2000, 316; 2000, 331/333; BayObLG BtPrax 2001, 164/165; BayObLGZ 2001, 122/124; BayObLG NJW-RR 2001, 1446).b) Ob dem Betreuer ein höherer Stundensatz zuzubilligen ist, weil die Anforderungen an ihn im Abrechnungszeitraum über den Regelfall einer Betreuung mit entsprechendem Aufgabenkreis deutlich hin ausgegangen sind und die Vergütung mit dem seiner Qualifikation nach § 1 Abs. 1 BVormVG entsprechenden Stundensatz zu der von ihm erbrachten gesteigerten Leistung in einem klaren Missverständnis stünde (vgl. BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122/124), obliegt der pflichtgemäßen Beurteilung des Tatrichters.
- BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Festsetzung der Betreuervergütung - …
Sie begründet für sich genommen keine besondere Schwierigkeit (vgl. auch BayObLGZ 2000, 316/318).
- BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02
Vergütung des Betreuers bei Verwaltung großen Vermögens
Sie rechtfertigt einen erhöhten Stundensatz, wenn die Anforderungen der Betreuung im Abrechnungszeitraum über den Regelfall einer Betreuung mit entsprechendem Aufgabenkreis deutlich hinausgegangen sind und die Vergütung des Betreuers mit dem seiner Qualifikation nach § 1 Abs. 1 BVormVG entsprechenden Stundensatz zu der von ihm erbrachten gesteigerten Leistung in einem klaren Missverhältnis stünde (vgl. BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122/124).Ihnen folgt in ständiger Rechtsprechung auch der Senat (vgl. BayObLGZ 2000, 316, 331/333; BayObLG BtPrax 2001, 164/165; BayObLGZ 2001, 122/124; BayObLG NJW-RR 2001, 1446).
- BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
Keine Anfechtung der Nichtzulassung einer weiterer Beschwerde
Die Frage, nach welchen Grundsätzen Betreuer vermögender Betreuter zu vergüten sind, ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. insbesondere BGHZ 145, 104; BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122 und Beschluss des Senats vom 30.5.2001 - 3Z BR 76/01).Ebenso ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Auslegung des § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB dahin, dass für die Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter den in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Stundensätzen Richtlinienfunktion zukommt, nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BayobLG BtPrax 2001, 164/165), zumal sich außer dem Bayerischen Obersten Landesgericht (vgl. BayObLGZ 2000, 316) auch andere Obergerichte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen haben (vgl. OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).
- OLG München, 16.05.2007 - 33 Wx 25/07
Bekanntmachung der Entscheidungen in Betreuungssachen gegenüber Betroffenen ohne …
Sie kann mittelbar Bedeutung gewinnen, wenn sich hierdurch die Schwierigkeit der Geschäfte erhöht (BGH NJW 2000, 3709; BayObLG NJW 2001, 1221; OLG Brandenburg FGPrax 2001, 73). - OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02
Keine Höherstufung des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins im Hinblick …
Bei einem vermögenden Betroffenen dürfen deshalb die Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG nur überschritten werden, wenn die Anforderungen der Betreuung, etwa wegen des vom Betreuer geforderten außergewöhnlichen, durch den Zeitaufwand nicht abgegoltenen Engagements oder wegen anderer - gemessen an der Qualifikation des Betreuers - besonderer Schwierigkeiten im Abrechnungszeitraum, über den Regelfall einer Betreuung mit entsprechendem Aufgabenkreis deutlich hinausgegangen sind und die Vergütung des Betreuers mit dem seiner Qualifikation nach der genannten Bestimmung entsprechenden Stundensatz zu der von ihm erbrachten gesteigerten Leistung in einem klaren Mißverhältnis stünde (BayObLGZ 2000, 316 = NJW 2001, 1221). - OLG Köln, 07.12.2001 - 16 Wx 242/01
Rechtsanwalt als Betreuer eines vermögenden Betreuten
Für die Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten geht der Senat entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der der übrigen Obergerichte davon aus, dass die Vorschrift des § 1 Abs. 1 BVormVG eine wesentliche Orientierungshilfe darstellt ( vgl. BGH v. 31.8.2000, FamRZ 2000, 1569; ferner beispielsweise BayObLG v. 17.11.2000, FamRZ 01, 378; BayObLG v. 8.11.2000, NJW 01, 1221; OLG Karlsruhe v. 15.11.2000, NJW 01, 1220; OLG Hamm, FamRZ 01, 655, OLG Schleswig, MDR 01, 994 ). - OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
Vergütung des Betreuers - Geltung einschlägiger BGH-Entscheidung für …
Die im BVormVG geregelten Vergütungsätze stellen nach dem Willen des Gesetzgebers für die Höhe der Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten einerseits Mindestsätze dar, andererseits sind sie im Regelfall angemessen und dürfen nur überschritten werden, wenn dies die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte ausnahmsweise gebietet (BGH BtPrax 2001, 30,31; BayObLG RPfl 2001, 127; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78). - BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03
Betreuervergütung: Höhe des Stundensatzes - Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs
Sie sind jedoch Orientierungshilfe und Richtlinie für die Vergütung von Betreuern dieses Personenkreises (BGHZ 145, 104/115; BayObLGZ 2000, 316/317). - BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01
Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen …
- BayObLG, 29.04.2002 - 3Z BR 28/02
Härteausgleich bei Vereinsbetreuung eines vermögenden Betreuten - Beschränkung …
- BayObLG, 21.06.2001 - 3Z BR 173/01
Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
- BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
Vergütung eines Betreuers ab dem 1.9.2000
- BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der …
- BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 256/01
Vergütung des Berufsbetreuers bei besonderer Schwierigkeit der …
- BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01
Anordnung der vorläufigen Unterbringung und deren sofortiger Wirksamkeit
- BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 76/01
Härteausgleich für den Betreuer eines vermögenden Betreuten
- BayObLG, 10.12.2003 - 3Z BR 232/03
Härteausgleich bei Betreuervergütung
- BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01
Härteausgleich im Rahmen der Betreuervergütung für das Jahr 1999
- BayObLG, 05.07.2001 - 3Z BR 151/01
Härteausgleich für den Betreuer eines nicht mittellosen Betroffenen
- BayObLG, 04.07.2001 - 3Z BR 143/01
Erhöhte Vergütung eines Betreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
- BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 135/01
Härteausgleich für den Betreuer eines nicht mittellosen Betreuten
- BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01
Härteausgleich für Betreuer mittelloser Betreuter
- BayObLG, 16.07.2001 - 3Z BR 178/01
Härteausgleich für Betreuer vermögender Betreuter
- BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 86/01
Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
- LG Koblenz, 05.11.2003 - 2 T 749/03
Festsetzung der Höhe der Vergütung eines Treuhänders in einem vereinfachten …
Rechtsprechung
OLG Jena, 14.12.2000 - 6 W 332/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Thüringer Oberlandesgericht
BGB §§ 908i, 1836, 1836a ; BVormG § 1; BtÄndG Art. 4
Betreuervergütung; Ost-Abschlag - Wolters Kluwer
Betreuervergütung; Staatskasse; Neue Bundesländer; Vergütung; Kürzung
- Judicialis
BGB § 908i; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836a; ; BVormG § 1; ; BtÄndG Art. 4
- rechtsportal.de
Betreuervergütung; Ost-Abschlag
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
BGB §§ 908i, 1836, 1836a ; BVormG § 1; BtÄndG Art. 4
Betreuervergütung; Ost-Abschlag - nomos.de , S. 42 (Leitsatz)
§§ 1836, 1836a, 1908i BGB; § 1 BVormG; Art. 4 BtÄndG
Betreuervergütung/neue Bundesländer - anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Besonderheiten in den neuen Bundesländern
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Vergütungsfestsetzung bei bemittelten Betreuten
Verfahrensgang
- LG Gera - 5 T 886/99
- OLG Jena, 14.12.2000 - 6 W 332/00
Papierfundstellen
- NJ 2001, 149 (Ls.)
- Rpfleger 2001, 127
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- Drs-Bund, 27.02.1997 - BT-Drs 13/7108
Auszug aus OLG Jena, 14.12.2000 - 6 W 332/00
Nach dem Willen des Gesetzgebers ist deshalb von diesen Sätzen bei der Vergütung bemittelter Betroffener nur dann abzuweichen, wenn das die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte ausnahmsweise gebietet (…vgl. BGH, a.a.O.; BT-Drs. 13/7108 S. 55; Wagenitz/Engers, FamRZ 1998, 1273, 1275). - BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99
Vergütung des Berufsbetreuers
Auszug aus OLG Jena, 14.12.2000 - 6 W 332/00
1. Der Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 31.08.2000 (NJW 2000, 3709) auf den Vorlagebeschluss des BayObLG vom 15.12.1999 (vgl. FGPrax 2000, 26) entschieden, dass sich die Vergütung des Betreuers einer bemittelten Person nach § 1836 Abs. 2 S. 1 BGB nicht zwingend nach den Stundensätzen des § 1 BVormVG richtet. - BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des …
Auszug aus OLG Jena, 14.12.2000 - 6 W 332/00
1. Der Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 31.08.2000 (NJW 2000, 3709) auf den Vorlagebeschluss des BayObLG vom 15.12.1999 (vgl. FGPrax 2000, 26) entschieden, dass sich die Vergütung des Betreuers einer bemittelten Person nach § 1836 Abs. 2 S. 1 BGB nicht zwingend nach den Stundensätzen des § 1 BVormVG richtet. - LG Gera, 23.02.2000 - 5 T 866/99
Vergütungsansprüche einer Betreuerin ; Festsetzung einer Vergütung
Auszug aus OLG Jena, 14.12.2000 - 6 W 332/00
6 W 332/00 5 T 866/99 (Landgericht Gera).
- BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02
Vergütung des Betreuers bei Verwaltung großen Vermögens
Schließlich werden diese Grundsätze auch von anderen Oberlandesgerichten angewendet (vgl. OLG Frankfurt a. Main FGPrax 2001, 73; OLG Hamm FamRZ 2001, 655 [LS]; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72; SchlHOLG MDR 2001, 994 und BtPrax 2001, 259; Thür. OLG Rpfleger 2001, 127/128; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78). - LG Berlin, 07.05.2001 - 87 T 681/00 Entsprechend entschieden haben das BayObLG (BtPrax 2001, 75; BtPrax 2001, 77), das Brandenburgische OLG (BtPrax 2001, 87 [Ls.]), das Thüringische OLG (BtPrax 2001, 80), das OLG Frankfurt a. M. (FGPrax 2001, 73 = Rpfleger 2001, 130 [Ls.]), das OLG Karlsruhe (NJW 2001, 1220 = FGPrax 2001, 72) und das OLG Zweibrücken (BtPrax 2001, 78).
- OLG Jena, 14.12.2000 - 6 W 612/00
Unzulängliche Entscheidungsbegründung
Die Beschwerdeentscheidung muss erkennen lassen, dass das Landgericht im Zusammenhang mit der Bemessung der Betreuervergütung geprüft hat, ob besondere Umstände gegeben sind, die ausnahmsweise eine über die Stundensätze des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG hinausgehende Vergütung rechtfertigen können (vgl. BGH, NJW 2000, 3709 und Senatsbeschluss v. 14.12.2000, 6 W 332/00).